An dieser Stelle finden Sie alle wichtige Unterlagen, die Sie für Ihre Arbeit als Kindertagespflegeperson brauchen
Link: Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung (BGW)
Die Anmeldung kann online gemacht werden, alternativ steht unter obigem Link auch ein PDF zum Download bereit.
Finanzamt
Link: Anmeldung über Elster
Link: Anmeldung beim Finanzamt - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
NEU Muster: Monatliche Stundenabrechnung
NEU Muster: Jahresabrechnung
Rentenversicherung
Meldepflicht innerhalb drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit
Krankenkasse
Hinweis: Formlose Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse. Bitte die Grenzen beachten!
Haftpflicht- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Formular: WgV Schadenmeldung
Unfallversicherung der Kinder in Kindertagespflege
Fragen & Antworten zum Versicherungsschutz von Kindern in Tagespflege
Link: Formular Unfallanzeige
Aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 19.06.2018 (B 2 U 2/17R) haben die Unfallkassen ihre Verwaltungspraxis geändert.
Kinder in rein privat organisierter/finanzierter Kindertagespflege sind nicht mehr automatisch schon deshalb gesetzlich unfallversichert, weil die sie betreuende Kindertagespflegeperson über eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt.
Ist ein Betreuungsverhältnis rein privat zustande gekommen und wird es ohne Information des Jugendhilfeträgers durchgeführt, ist das Kind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des DGUV.
Link: Arbeitslosenversicherung
a) Formular: Registrierantrag für Lebensmittelunternehmer
b) Checkliste: Hygiene in der Kindertagespflege
c) Fragebogen: Allergien und Lebensmittelunvertraeglichkeiten
e) Broschüre: Leitlinie Lebensmittelhygiene in der KTP
f) Merkblatt: Wichtige Informationen zum Thema kranke Kinder in der Kindertagespflege
g) Link: Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Link öffnen, unten auf "Online Antrag" klicken, neue seite öffnet sich. Kann Online rund um die Uhr absolviert werden - Personalausweis bereit halten)
h) Tabelle: Wiederzulassung
i) Link: Masernschutzgesetz
j) Formular: Meldeformular nach § 43 IfSG (Meldepflichtige Krankheiten)
Informationen zum Kinderschutz
Link: Materialpool zum Schutzauftrag:
Wahrnehmungsbogen:
Der Bundesverband für Kindestagespflege stellt auf seiner Seite diverse Publikationen wie Vertragsunterlagen, Informationen oder Bilderbücher zum Herunterladen und/oder zum Bestellen bereit:
Die Kindheitspädagogin Carina Neumann gibt der Kindertagespflege eine Stimme.
In ihrem Podcast spricht sie mit ExpertInnen und Kindertagespflegepersonen, Fachberatungen und Vereinen über pädagogische Themen und vermittelt Wissen und Erfahrungen in einer ansprechenden und kurzweiligen Form.
Es gibt Tipps und Tricks rund um die Kindertagespflege, verspricht die Gastgeberin. Außerdem haben Kindertagespflegepersonen, Großtagespflegen und Co die Möglichkeit, sich vorzustellen und sich zu vernetzen.
Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre eigene Werbung benötigen.
Mit einem Namen und einem Logo machen Sie sich unverwechselbar!
Erzählen Sie uns, was es bei Ihnen Neues gibt. Wir berichten davon auf unserer Homepage und bereiten für Sie eine Pressemitteilung für Ihr Gemeindeblatt daraus auf.
In wenigen Schritten zu Ihrer eigenen Vorstellungsseite im Internet.
An dieser Stelle erwarten Sie in Kürze weitere Inhalte...
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Für die Beantragung der Pflegeerlaubnis müssen alle Kindertagespflegepersonen einen Kurs für Erste Hilfe am Kind absolvieren und nachweisen.
Der Kurs muss mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfassen.
Bei manchen Anbietern wird er auch "Erste Hilfe für Bildungseinrichtungen" genannt.
Für jede Verlängerung der Pflegeerlaubnis müssen Sie nachweisen, dass Sie regelmäßig Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe aufgefrischt haben. In der Regel müssen Sie alle zwei Jahren einen Kurs besuchen.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg übernimmt für die Auffrischung der Ersten Hilfe die Kosten (nicht jedoch für den Ersten Kurs vor Tätigkeitsbeginn).
Drucken Sie dafür einfach das folgende Formular aus und geben es bei dem Anbieter Ihres Erste-Hilfe-Kurses ab.
Download Formular Kostenübernahme
Hier klicken für weitere Informationen
Im Ostalbkreis gibt es eine Vielzahl von Anbietern für Erste Hilfe-Kurse. Unter anderem:
Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, unter anderem Kinder wirksam vor Masern zu schützen.
Seitdem müssen alle Kindertagespflegepersonen, die nach 1970 geboren wurden und alle betreuten Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen.
Haben sie vor dem 01.03.2020 bereits als Kindertagespflegeperson gearbeitet, müssen Sie uns bis spätestens 31.12.2021 einen Nachweis über Masernschutz vorlegen.
Dies ist in folgender Form möglich:
Kindertagespflege als Unternehmen – das ist die Botschaft aus mehreren Hundert Beratungen in den letzten 6 Jahren. Die Akademie für Kindertagespflege schärft die unternehmerische Haltung der Tagespflegepersonen in Workshops, Beratungen und nun auch mit Online-Kursen und vermittelt das Handwerkszeug für einen erfolgreichen Start und eine nachhaltige Sichtbarkeit.
Vom Businessplan übers Marketing - die Akademie berät Tageseltern und Menschen, die es werden wollen in allen betriebswirtschaftlichen Themen.
Die Akademie bietet unabhängige kollegiale Fallbetrachtung und fachlichen Input zu aktuellen Themen.
Neben kostenpflichten Kursen stellt die Akademie auch verschiedene nützliche und kostenfreie Checklisten zur Verfügung.
An dieser Stelle können Sie als Kindertagespflegepersonen sich untereinander austauschen und gegenseitig helfen: Zum Beispiel falls Sie dringend eine Vertretung suchenoder um Rezepte, Spiele und anderes zu tauschen.
Passwort benötigt (hier per Email anfragen)