Leichte Sprache

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Landratsamt Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.kindertagespflege-ostalbkreis.de.

 

1.     Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar

 

2.     Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung momentan noch nicht barrierefrei:

·        Texte in leichter Sprache sind derzeit noch nicht vorhanden. Diese werden schnellst möglichst zur Verfügung gestellt.

Eine Vorlesefunktion kann derzeit aus technischen Gründen nicht bereit gestellt werden.

·        Pdf-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.

·        Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

·        Online-Dienste: Die eingebauten Online-Dienste im Bereich der Formulare verweisen auf externe Portale. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.

 

3.     Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2021 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2021 überprüft und aktualisiert.

 

4.     Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kindertagespflege-ostalbkreis.de aufgefallen?

Sie können sich gerne beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an kindertagespflege@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:


Landratsamt Ostalbkreis

Jugend und Familie

Kindertagesbetreuung

Gartenstr.97

73430 Aalen

Telefon: 07361 503-1006 oder 07361 503-1007

 

5.     Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landratsamt Ostalbkreis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Landratsamt Ostalbkreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Petra Pachner

Landratsamt Ostalbkreis

Stuttgarter Straße 41

73430 Aalen

Telefon: 07361 503-1878

E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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