Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
In Baden-Württemberg qualifizieren sich Kindertagespflegepersonen in einem tätigkeitsbegleitenden Kurs von 300 Unterrichtsstunden und bilden sich jährlich mit mindestens 20 Unterrichtsstunden fort.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen können Kinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern und in anderen geeigneten angemieteten Räumen (z.B. Betriebsräumlichkeiten) betreuen.
Eine Kindertagespflegeperson darf bis zu fünf Kinder gleichzeitig und bis zu zehn Kinder im Platzsharing betreuen. In anderen geeigneten Räumen können zwei Kindertagespflegepersonen bis zu sieben Kinder gleichzeitig und bis zu fünfzehn Kinder im Platzsharing betreuen. Ist eine der Kindertagespflegepersonen eine Fachkraft mit einer anerkannten pädagogischen Berufsausbildung nach § 72 KiTaG, dürfen bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden.
Unternehmen finden in der Kindertagespflege eine attraktive Möglichkeit, eine familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu fördern. Finanzieller und organisatorischer Aufwand bleiben bei der Einrichtung einer betrieblichen Kindertagespflegestelle überschaubar.
Die Kindertagespflege bietet Unternehmen Betreuungslösungen, die sich an den Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren.
Berufstätig sein und die Kinder gut betreut wissen: Hier setzt das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Unternehmen, die ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, steigern nicht nur die Zufriedenheit, sondern auch die Motivation ihrer Beschäftigten. Entdecken Sie hier die Vorteile, die das neue Förderprogramm für Unternehmen bietet:
Mindestens zwei Kindertagespflegepersonen zusammen betreuen maximal sieben Kinder gleichzeitig in anderen geeigneten Räumen. Hat eine der Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Ausbildung, ist zum Beispiel staatlich anerkannte/r Erzieher/in, können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden.
Im Rahmen einer Kindertagespflege im Unternehmen können sich Unternehmen auch für eine Festanstellung entscheiden. Die Kindertagespflegepersonen arbeiten dann weisungsgebunden.
Auch in diesem Fall werden die Räumlichkeiten auf ihre Eignung zur Betreuung von Kindern überprüft, es gibt eine Konzeption und die Betreuungs- und Bildungsqualität muss gesichert sein.
Ein wichtiger Indikator für die Familienfreundlichkeit einer Kommune ist eine gute Versorgung mit Betreuungsplätzen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Einwohner ermöglicht.
Die Kindertagespflege ist neben Krippe und Kita ein Bestandteil des kommunalen Betreuungssystems. Sie kann durch ihre vielfältigen Formen flexibel und passgenau dem jeweiligen Betreuungsbedarf angepasst werden.
Mit Kindertagespflege werden zudem neue Beschäftigungs-und Verdienstmöglichkeiten im Bereich familiennaher Dienstleistungen geschaffen.
Gibt es in Ihrer Gemeinde bislang keine oder keine ausreichende U3-Betreuung, können Sie z.B. einen TapZ gründen.
Die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege basieren auf einer laufenden Geldleistung pro Kind pro Stunde und werden für gewöhnlich durch das Sachgebiet Kindertagesbetreuung gefördert. Im Ostalbkreis ist der Kostenbeitrag für die Eltern einkommensunabhängig und orientiert sich an der Dauer der Betreuung sowie an der Anzahl der Kinder in der Familie.
Unternehmen und Gemeinden, die einen TapZ für Kinder unter drei Jahren einrichten möchten, kommen meist lediglich für die Investitionskosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Ausstattung, die laufenden Betriebskosten und gegebenenfalls eine Projektbegleitung auf. Da sich die TapZ-Konzepte an den Bestimmungen der Kindertagespflege im Haushalt orientieren, fallen deutlich geringere Kosten im Vergleich zur Einrichtung eines Betriebskindergarten an. Das finanzielle Risiko ist also überschaubar.