Sie können sich vorab von unserem Team der Fachberatung persönlich beraten lassen, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob die Kindertagespflege als Betreuung für Sie und Ihr Kind in Frage kommt.
Wir beraten Sie umfassend über die Betreuungslandschaft im Ostalbkreis.
Sollten Sie die Betreuung in Kindertagespflege wünschen, stellen Sie bitte als erstes einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege möglichst so rechtzeitig, dass ausreichend Zeit bleibt, eine entsprechende Betreuungsperson für Ihr Kind zu finden. Den Antrag können Sie hier bequem online ausfüllen.
In einem Beratungsgespräch geben Sie als Eltern unserem Team die notwendigen Informationen für eine Vermittlung ihres Kindes.
Die Wünsche und Möglichkeiten dieser familiennahen Betreuungsform werden gemeinsam mit Ihnen besprochen.
Oberstes Ziel der Vermittlung einer Kindertagespflegeperson ist eine Betreuung zum Wohle des Kindes.
Um eine geeignete Betreuung zu finden, findet ein Austausch über Themen wie:
statt.
Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird dann eine Vorauswahl von Kindertagespflegepersonen getroffen.
Nach einem Termin zum Kennenlernen entscheiden die Eltern und die Kindertagespflegeperson über die Betreuung. Finden Eltern und Kindertagespflegeperson zusammen, so wird die Betreuung gemeinsam mit allen Beteiligten schriftlich geregelt.
Eine verlässliche Betreuung wird gewährleistet und gibt allen Beteiligten eine gewisse Sicherheit.
Eltern erhalten bei der Auswahl einer geeigneten Betreuung, aber auch danach, wenn ihr Kind regelmäßig betreut wird, fachliche Begleitung durch unser Team.
Die Eingewöhnung ist bei Kleinkindern Grundvoraussetzung für eine gelungene und dauerhafte Betreuung.
Deshalb wird Kleinkindern eine Eingewöhnungsphase zugestanden, bei der die Kindertagespflegepersonen ihren üblichen Stundensatz erhalten, die Eltern jedoch noch keinen Kostenbeitrag bezahlen müssen.
Diese unentgeltliche Eingewöhnungsphase findet unmittelbar vor dem Beginn der eigentlichen Betreuung statt und umfasst maximal die Hälfte der geplanten monatlichen Betreuungsstunden.
Unser Team plant gemeinsam mit Ihnen als Eltern und der Kindertagespflegeperson, wie diese Eingewöhnung am besten gestaltet werden kann, damit sich Ihr Kind von Anfang wohl fühlt.
Für Angebote der Kinderbetreuung werden Gebühren erhoben – so auch für die Kindertagesbetreuung.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 90 SGB VIII.
Im Ostalbkreis ist der Kostenbeitrag einkommensunabhängig und orientiert sich an der Dauer der Betreuung sowie an der Anzahl der Kinder in der Familie.
Die Eingewöhnungszeit ist kostenbeitragsfrei, da es sich nicht um Kindertagespflege im Sinne der Kostenbeitragssatzung handelt.
Kostenbeitrag je Betreuungsstunde und Kind
Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 3,08 €
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 2,40 €
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 1,63 €
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 0,54 €