Lieblingsjob? Auf jeden Fall was mit Kindern!


Wer gerne Kinder in ihrem Leben begleitet, dem eröffnet die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson neue berufliche Perspektiven. 

Kindertagespflege - mein Beruf?

Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und suchen eine neue berufliche Herausforderung?

Sie möchten gern pädagogisch tätig werden?

Sie arbeiten gern mit Eltern zusammen und haben Interesse sich regelmäßig fortzubilden?

Machen Sie die Kindertagespflege zu Ihrem Beruf!

Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Sie in Ihrer eigenen Wohnung oder in anderen geeigneten Räumen selbstbestimmt ausüben können.

 

Wir unterstützen Sie dabei und bieten Ihnen

  • vorbereitende und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung und Fortbildung
  • ausführliche Informationen und Beratung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen
  • die Vermittlung passender Familien
  • die Begleitung des Tagespflegeverhältnisses
  • Beratung bei pädagogischen Fragen

Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Qualifizierung und den Beruf der Kindertagespflegeperson.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!

Warum Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit lieben

"Ich schätze die Arbeit mit Kindern sehr. Es ist einfach schön jedes Kind begleiten zu dürfen. Kreativ sein zu können, in ganz vielen Bereichen. Abwechslungsreich, gemeinsam mit Kindern etwas gestalten und keiner wird bewertet, es ist alles toll so wie es ist."


Elke K.

50 J.

"Den Alltag mit den Kindern zu verbringen, sie zu Fördern und Staunen zu sehen - das ist einfach toll. Sie zu begeistern, ihr Lachen zu hören und zu beobachten wie unsagbar Stolz sie sind ,wenn sie etwas neues gelernt haben.

Wichtig für mich ist es den Kindern eine Atmosphäre zu schaffen, in der sie sich wohl und geborgen  fühlen."


Mandy F.

34 J.

"Tagesmutter zu sein ist eine wundervolle Arbeit. Es ist so schön, die Kleinen heranwachsen und ihre Entwicklung zu sehen. Und man bekommt sehr viel Liebe und Wärme zurück."


Petra G.

45 J.

"Ich bin gerne Tagesmutter, weil es mir Spaß macht mit Kindern zu arbeiten und ihre Entwicklung zu fördern."


Natalie E.

49 J.

"Ich bin Kindertagespflegeperson geworden, weil die Arbeit mit Kindern sehr viel Spaß macht und ich meine Arbeitszeit selber gestalten kann."


Susanne M.

38 J.

"Ich liebe die Arbeit als Kindertagespflegeperson, weil es mir Spaß macht die Kinder beim Wachsen zu begleiten."


Jessica B.

26 J.


Was sollte ich mitbringen, um Kindertagespflegeperson zu werden?

Persönliche Voraussetzungen

Frauen und Männer, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Kindern haben, Motivation zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mitbringen und sich durch persönliche und soziale Kompetenzen auszeichnen, können sich zur Kindertagespflegeperson qualifizieren. Zukünftige Kindertagespflegepersonen sollten einfühlsam, verantwortungsbewusst und belastbar sein und bringen im besten Fall schon pädagogische Grundkenntnisse mit. Ihr Zuhause bzw. angemietete geeignete Räume bieten kindgerechte Räumlichkeiten mit ausreichend Platz für Bewegung, Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten.

 Formale Erfordernisse

Alle Kindertagespflegepersonen benötigen eine "Erlaubnis zur Kindertagespflege" nach § 43 SGB VIII, um tätig zu werden. Dafür bringen sie mit:
  • Abschluss der Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten (Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson nach 50 Unterrichtseinheiten möglich)
  • Für Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen) ist die Qualifizierung nach 50 Unterrichtseinheiten vollständig abgeschlossen
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
  • Polizeiliches Führungszeugnis – auch für Familienmitglieder ab 14 Jahren, die zum Haushalt gehören
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis, inkl. Masernschutz
  • Kindgerechte Räumlichkeiten
  • Volljährigkeit
  • gute Deutsche Sprachkenntnisse (mind. B2)

Pflegeerlaubnis

Kindertagespflegepersonen benötigen nach § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis, wenn
  • sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes der Personensorgeberechtigten
  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate betreuen.
Die Pflegeerlaubnis wird für jeweils 5 Jahre vergeben

Beschäftigungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege

TapZ-Betreuung

Selbständig oder in Festanstellung

 KinderTagespflege im Zusammenschluss bedeutet, dass eine oder mehrere Kindertagespflegepersonen gemeinsam die Betreuung in Räumen getrennt vom jeweiligen Familienhaushalt durchführen. Die Räume müssen den Bedürfnissen der Kinder entsprechen und den individuellen Ansprüchen – insbesondere im Hinblick auf das Alter der Kinder – gerecht werden.

Klassische Kindertagespflege

als selbständige*r Unternehmer*in

Bis zu 5 Kinder können (auch gemeinsam mit den eigenen Kindern) im eigenen Haushalt auf selbständiger Basis betreut werden. Die Betreuungszeiten passen sich den Bedürfnissen der Eltern und den Möglichkeiten der Tageseltern an. 

Kinderfrau/-mann

In Festanstellung

Qualifizierte Kindertagespflegepersonen können auch Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (Eltern) betreuen. Die meisten Kinderfrauen/-männer sind somit überwiegend für Kinder aus dieser einen Familie in deren Haushalt tätig und werden deshalb von den Eltern direkt angestellt.
Ablauf der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Ablauf der Qualifizierung

Die Qualifizierung teilt sich in 2 Kurse auf:

Kurs 1 umfasst 50 Unterrichtseinheiten und bereitet Sie optimal auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vor. Anschließend können Sie die Erteilung einer Pflegeerlaubnis beantragen und beginnen, Kinder zu betreuen. Kurs 2 umfasst 250 Unterrichtseinheiten und findet tätigkeitsbegleitend statt. Das heißt, sie verdienen bereits Geld und vertiefen weiter Ihre Kompetenzen. 

Alle Kindertagespflegepersonen, die die Qualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten (Kurs 1 und 2) vollständig absolviert haben, sind zum Erhalt der Pflegeerlaubnis verpflichtet, pro Jahr 20 Unterrichtseinheiten der praxisbegleitenden Fortbildungen zu besuchen (Beginnend im Folgejahr nach Abschluss von Kurs 2). Diese stehen unter dem Motto „lebenslanges Lernen“ - das heißt, Sie haben hier die Möglichkeit, an interessanten Fortbildungen teilzunehmen, die sich mit der Gestaltung des pädagogischen Alltags, rechtlichen Auffrischungen und persönlichen Kompetenzen beschäftigen. Innerhalb von fünf Jahren müssen 20 Unterrichtseinheiten der Fortbildungen zu den Themen Kinderschutz, Kindeswohl und Kinderrecht belegt werden.


Kosten

Die Teilnahme an den Kursen ist für Sie vollständig kostenfrei. 


Machen Sie die Kindertagespflege zu Ihrem Beruf!

Wir unterstützen Sie dabei:

Unsere Referentinnen

Informationsveranstaltungen

Konnten wir Ihr Interesse wecken?
Dann melden Sie sich jetzt für eine unserer Informationsveranstaltungen in Aalen oder Schwäbisch Gmünd an - natürlich kostenfrei und unverbindlich!
Sie werden bei dieser Veranstaltung alles Wissenswerte rund um die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater erfahren. Mitarbeiterinnen unseres Teams stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung ist auch Voraussetzung für den Start der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.
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