In diesem Text erklären wir wichtige Dinge.
Das machen wir in Leichter Sprache.
Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser lesen und verstehen.
Aber nur der Original-Text in schwieriger Sprache ist gültig.
Im Text steht zum Beispiel das Wort: Erzieher.
Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich und andere.
Sie suchen eine geeignete Betreuung für Ihr Kind oder Ihre Kinder?
Dann ist die Kinder-Tages-Pflege genau das Richtige für Sie.
Hier sehen Sie ein Video über Kinder-Tages-Pflege.
Klicken Sie auf das Video.
Dann können Sie sich das Video anschauen.
Das Video ist nicht in Leichter Sprache.
Aber es ist leicht erklärt.
Das bedeutet: Alle Betreuer in der Kinder-Tages-Pflege haben eine Ausbildung zur Tages-Mutter oder zum Tages-Vater gemacht.
So nennt man die Betreuer in der Kinder-Tages-Pflege.
Sie machen auch viele Fortbildungen.
Das zuständige Amt für die Kinder-Tages-Pflege ist das Landratsamt.
Genauer gesagt das Jugendamt.
Das Jugendamt überprüft die Tages-Mütter und Tages-Väter.
Dabei schaut es:
Sind sie für die Kinder-Tages-Pflege geeignet?
Sind die Räume für die Kinder-Tages-Pflege geeignet?
Erst danach bekommen sie vom Landratsamt die Pflege-Erlaubnis nach Paragraf § 43 vom Achten Buch vom Sozial-Gesetzbuch.
Die Abkürzung dafür ist: SGB VIII.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragraf ist: §.
Jeder Paragraf hat eine Nummer.
Unsere Sozial-Pädagogen begleiten und beraten alle Tages-Mütter und
Tages-Väter und die Eltern von den Kindern.
Dabei schauen sie: Wie ist die Situation in der Tages-Pflege.
Das bedeutet: Die Betreuungs-Zeiten richten sich nach dem persönlichen Bedarf von den Eltern.
Und nach dem Angebot von der Tages-Mutter oder dem Tages-Vater.
So lange kann es Betreuung geben:
Zum Beispiel immer am Montag.
Das bedeutet: mindestens 35 Stunden in der Woche.
Das bedeutet: zwischen 15 und 35 Stunden in der Woche.
Das nennt man auch: Rand-Zeiten.
Wenn eine Tages-Mutter oder ein Tages-Vater diese Zeiten anbietet.
Das bedeutet: Eine Tages-Mutter oder ein Tages-Vater darf höchstens
5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen.
So können sie zu jedem Kind eine gute und enge Bindung haben.
So können sie auch gut auf die Bedürfnisse von den Kindern und
auf die Wünsche von den Eltern eingehen.
Und sie können den Tages-Ablauf für die einzelnen Kinder gut gestalten.
Dabei schauen sie:
Wann soll das Kind schlafen?
Wann soll das Kind essen?
Braucht es Betreuung und Unterstützung bei den Hausaufgaben?
Welche Gewohnheiten hat das Kind?
Das bedeutet: Tages-Kinder sind ein Teil vom Familien-Alltag
bei der Tages-Mutter oder beim Tages-Vater.
Sie bieten eine liebe-volle Umgebung mit vielen Lern-Situationen.
Die Tages-Kinder sind fast wie Geschwister von den anderen Tages-Kindern oder von den eigenen Kindern von der
Tages-Mutter oder dem Tages-Vater.
So können sie soziale Lern-Erfahrungen in einer kleinen Gruppe machen.
TapZ ist die Abkürzung für:
Kinder-Tages-Pflege im Zusammenschluss.
Dabei betreuen mindestens 2 Tages-Mütter oder Tages-Väter gemeinsam höchstens 7 Kinder gleichzeitig in anderen geeigneten Räumen.
Hat eine Tages-Mutter oder ein Tages-Vater eine pädagogische Ausbildung?
Zum Beispiel als staatlich anerkannter Erzieher.
Dann können sie gemeinsam bis zu 9 Kinder gleichzeitig betreuen.
Dabei können sich die Tages-Mütter oder Tages-Väter als selbständige Anbieter zusammen-schließen.
Oder sie sind bei einem Träger angestellt.
Ein Träger ist ein Anbieter von Kinder-Tages-Pflege.
Der Träger ist dann auch für die TapZ-Betreuung zuständig.
Auch bei der TapZ-Betreuung überprüft das Landratsamt:
Sind die Räume für eine Betreuung von Kindern geeignet?
Für die TapZ-Betreuung braucht es eine Konzeption.
Das ist so etwas wie ein Plan.
Und die Tages-Mütter oder Tages-Väter müssen eine gute Betreuung und Bildung bieten.
Meistens betreuen Tages-Mütter oder Tages-Väter die Tages-Kinder
bei sich zu Hause.
Die Betreuung findet also in ihren eigenen Räumen oder in einem Teil von ihren eigenen Räumen statt.
Das Jugendamt überprüft die Räume vorher und schaut:
Sind die Räume für die Betreuung von Kindern geeignet?
Sie dürfen höchstens 5 Tages-Kinder gleichzeitig betreuen.
Oft betreuen sie aber die Tages-Kinder und ihre eigenen Kinder zusammen.
Tages-Mütter und Tages-Väter können die Tages-Kinder auch in dem eigenen Zuhause von den Kindern und ihren Eltern betreuen.
Dann heißen sie: Kinder-Frau oder Kinder-Mann.
Im Ostalbkreis brauchen sie dafür die gleiche Ausbildung wie
eine Tages-Mutter oder ein Tages-Vater.
Bei einer Betreuung bei den Kindern zu Hause sind die Eltern
der Arbeit-Geber.
Das bedeutet: Die Eltern müssen sich an die Regeln vom
Arbeits-Recht und vom Versicherungs-Recht halten.
Unsere Fach-Beratung bietet Beratung dazu an.
Eltern sollen sich aber auch bei den Versicherungen beraten lassen.
Zum Beispiel bei der Renten-Versicherung.
Sie sind sich noch nicht sicher: Ist die Kinder-Tages-Pflege
die richtige Betreuung für Ihr Kind?
Dann können Sie einen Termin mit unseren Mitarbeitern
von der Fach-Beratung ausmachen.
Wir beraten Sie gut über die verschiedenen Betreuungs-Möglichkeiten im Ostalbkreis.
Sie möchten eine Betreuung in der Kinder-Tages-Pflege haben?
Dann stellen Sie bitte zuerst und rechtzeitig einen Antrag auf Förderung in Kinder-Tages-Pflege.
So haben wir genügend Zeit und können die passende Tages-Mutter oder den passenden Tages-Vater für Ihr Kind finden.
Den Antrag können Sie hier einfach online ausfüllen.
Klicken Sie dafür auf die unterstrichenen Wörter.
Sie kommen dann auf die Internet-Seite: Antrag stellen.
Und können den Antrag am Computer ausfüllen.
Hinweis: Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Bei der Beratung geben Sie als Eltern unseren Mitarbeitern
die nötigen Informationen über Ihr Kind und Ihre Bedürfnisse.
So können wir eine geeignete Betreuung für Ihr Kind finden.
Dabei sprechen wir mit Ihnen über Ihre Wünsche und die verschiedenen Möglichkeiten bei dieser Betreuung wie in einer Familie.
Das ist unser wichtigstes Ziel:
Wir möchten die passende Tages-Mutter oder den passenden
Tages-Vater für Ihr Kind finden.
Damit Ihr Kind sich wohl fühlt.
Dabei sprechen wir zum Beispiel über:
Mit diesen Informationen wählen wir mehrere Tages-Mütter
oder Tages-Väter aus.
Dann können sich die Eltern und die Tages-Mütter oder
Tages-Väter treffen und kennen lernen.
Danach entscheiden die Eltern über die Betreuung.
Haben sich die Eltern für eine Tages-Mutter oder einen Tages-Vater entschieden?
Dann vereinbaren wir die Betreuung gemeinsam mit allen Beteiligten schriftlich.
So sorgen wir für eine zuverlässige Betreuung.
Das gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Unsere Mitarbeiter begleiten die Eltern bei der Auswahl von einer geeigneten Betreuung und auch danach.
Wenn die Tages-Mutter oder der Tages-Vater ihr Kind regelmäßig betreut.
Sie möchten ein Beratungs-Gespräch haben?
Dann klicken Sie auf das blaue Feld: Beratungs-Gespräch vereinbaren.
Sie kommen dann auf unsere Internet-Seite mit den Informationen zu:
Dann können Sie entscheiden: wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten.
Die Eingewöhnung ist bei Klein-Kindern eine wichtige Voraussetzung
für eine gute und dauerhafte Betreuung.
Deshalb gibt es für Klein-Kinder genügend Zeit für die Eingewöhnung.
In dieser Zeit bekommt die Tages-Mutter oder der Tages-Vater
das Geld für die Betreuung.
Aber die Eltern müssen noch nichts für die Betreuung bezahlen.
Diese kosten-freie Eingewöhnungs-Zeit ist direkt vor dem Beginn
von der eigentlichen Betreuung.
In dieser Zeit betreut die Tages-Mutter oder der Tages-Vater das Kind nur für höchstens halb so viele Stunden im Monat wie geplant.
So kann sich das Kind gut an die neue Betreuung gewöhnen.
Unser Team plant gemeinsam mit den Eltern und der Tages-Mutter oder dem Tages-Vater diese Eingewöhnung.
Damit sich Ihr Kind von Anfang an wohl fühlt.
Die Angebote in der Kinder-Betreuung kosten Geld.
Das gilt auch für die Kinder-Tages-Betreuung.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das steht in Paragraf § 90 vom Achten Buch vom Sozial-Gesetzbuch.
Die Abkürzung dafür ist: SGB VIII.
Im Ostalbkreis kostet die Betreuung für alle Eltern gleich viel.
Egal wie viel Geld sie verdienen oder bekommen.
Die Kosten für die Betreuung richten sich nach diesen Punkten:
In der Eingewöhnungs-Zeit müssen Sie für die Betreuung noch nichts bezahlen.
Denn die Eingewöhnung gilt noch nicht als richtige Kinder-Tages-Pflege.
Seit dem 1. September 2023 kostet die Betreuung für 1 Kind für jede Stunde:
Sie sind sich sicher: Die Kinder-Tages-Pflege ist die richtige Betreuung für Ihr Kind.
Dann stellen Sie bitte so schnell wie möglich einen Antrag.
Wir suchen dann eine geeignete Tages-Mutter oder einen geeigneten
Tages-Vater für Ihr Kind.
Für Kinder unter 3 Jahren können Sie als Eltern wählen:
Möchten Sie Ihr Kind in einer Kinder-Tagesstätte oder in der
Kinder-Tages-Pflege betreuen lassen.
Kinder ab 3 Jahren werden in einer Kinder-Tagesstätte betreut.
Bitte suchen Sie dafür rechtzeitig einen geeigneten Platz.
Für Kinder ab 3 Jahren gibt es die Kinder-Tages-Pflege nur noch:
wenn die Betreuungs-Angebote in Ihrem Wohn-Ort oder am Schul-Ort
von Ihrem Kind für Sie nicht ausreichen.
Klicken Sie auf das blaue Feld: Zu den Formularen.
Dann kommen Sie auf die Internet-Seite mit den verschiedenen Formularen.
Hinweis: Die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der
Samariterstiftung übersetzt.
Geprüft hat den Text die Prüfergruppe vom Übersetzungsbüro der
Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.
Kontakt: Samariterstiftung · Jahnstr. 14, 73431 Aalen · Tel.: 07361 564 300
leichte-sprache@samariterstiftung.de · www.samariterstiftung.de