Baden-Württemberg setzt einen weiteren wichtigen Meilenstein für die Stärkung der Mitbestimmung und Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern: Mit der Einführung des Landeselternbeirates Kindertagesbetreuung erhalten Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege betreut werden, erstmals eine eigene Stimme auf Landesebene.
Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird.
Im März findet dazu die Online-Wahl statt, dafür werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer heute schon Mitglied eines Elternbeirats oder Vorstandsmitglied eines Gesamtelternbeirats im Kita-Bereich ist oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lässt, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.
Elternvertretung auch für die Kindertagespflege
Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung wird aus mindestens neun und höchstens 20 gewählten Mitgliedern bestehen. Erstmals können auch Eltern von Kindern in der Kindertagespflege zwei Vertreter:innen in den Landeselternbeirat wählen. Diese Elternvertreter:innen haben die Möglichkeit, sich aktiv in Diskussionen und Entscheidungsprozesse auf Landesebene einzubringen, Themen und Anliegen aus der Kindertagespflege zu vertreten und gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Landeselternbeirates die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung in Baden-Württemberg zu verbessern.
„Die Einführung der Elternvertretung für die Kindertagespflege ist ein entscheidender Schritt, um die Bedeutung und Vielfalt dieser Betreuungsform sichtbarer zu machen und die Eltern aktiv in die Gestaltung einzubinden“, erklärt Jutta Funk, Leiterin des Geschäftsbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Ostalbkreis.
Mehr Mitbestimmung für Eltern in der Kindertagespflege
Die Kindertagespflege hat in Baden-Württemberg einen festen Platz im Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren. Durch kleine Gruppen, individuelle Betreuung und familiäre Strukturen bietet sie eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Kindertagesstätten. Umso bedeutender ist es, dass auch die Eltern von Kindern in der Kindertagespflege ihre Anliegen und Perspektiven in den politischen Diskurs einbringen können.
Die neu geschaffene Elternvertretung soll eine Brücke zwischen Familien, Tagespflegepersonen und politischen Gremien schlagen. Zu den zentralen Aufgaben der Elternvertreter:innen gehören die Interessen der Eltern der in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kinder sowie die Interessen der Kinder zu vertreten und das Kultusministerium in allgemeinen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beraten.
Wer kann kandidieren?
Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung besteht aus neun bis 20 Mitgliedern. Wählbar sind in den Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Eltern und gewählte Vorstandsmitglieder der Gesamtelternbeiräte im Bereich der Kindertagesbetreuung. Auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden, können kandidieren. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die beiden Betreuungsformen (Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) erfolgt in separaten Wahlgängen. Wer Interesse an einer Kandidatur hat, kann sich bis zum 14. Februar 2025 unter folgendem Link melden:
https://tinyurl.com/BWLEBK
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Elternbeiratsvorsitzende und Gesamtelternbeiratsvorsitzende oder deren jeweilige Stellvertretung. Jedem Elternbeirat und jedem Gesamtelternbeirat steht eine Stimme zu, die jeweils von der oder dem Vorsitzenden bzw. der Stellvertretung abgegeben werden kann.
Im Bereich der Kindertagespflege sind Eltern eines in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kindes wahlberechtigt. Sind mehrere Personen aufgrund eines Kindes wahlberechtigt, üben diese das Wahlrecht mit einer Stimme gemeinsam aus. Durch die Betreuung mehrerer Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich die Stimmenanzahl der Eltern nicht. Möchten die Wahlberechtigten in Form einer Briefwahl an der Wahl teilnehmen, so sind die Wahlunterlagen bis zum 14. Februar 2025 beim Kultusministerium anzufordern.
Wann ist die Wahl?
Die Wahl des Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung findet als Online-Wahl im Zeitraum vom 6. bis 12. März 2025 statt.
Wie wird gewählt?
Wahlberechtige Personen bekommen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen bis 14. Februar beim Kultusministerium anfordern unter folgender Adresse:
LEBK.bw@km.kv.bwl.de. Wer bis zum 25. Februar die Zugangsdaten oder die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat , wendet sich bis spätestens 3. März ebenfalls an
LEBK.bw@km.kv.bwl.de.
Im Überblick sehen Sie die wichtigen Termine der Wahl auf einen Blick:
17.01. - 14.02.2025
Anmeldung zur Kandidatur
und bei Bedarf ggf. Beantragung der Briefwahl
25.02. - 03.03.2025
Mitteilung, dass Wahlberechtigte die Wahlunterlagen nicht erhalten haben
06.03. - 12.03.2025
Onlinewahl des LEBK
01.04.2025
Beginn der Amtszeit des LEBK (Dauer: Amtszeit 2 Jahre)