Berufe mit Kindern

Andrea Stecker • 5. Juni 2024
Über 50 interessierte Frauen und Männer informierten sich in Schwäbisch Gmünd über die beruflichen Möglichkeiten im Bereich der Kinderbetreuung.

Wer als Mutter oder Vater schon einmal nach einem Betreuungsplatz für sein Kind suchen musste, weiß genau, wie wichtig Fachkräfte in der Kinderbetreuung sind. Man weiß sein Kind gut aufgehoben und kann seinen eigenen Beruf ausüben. Auf der anderen Seite sind die Berufe mit Kindern sehr attraktiv und bieten tolle berufliche Möglichkeiten.

 

In Kooperation mit dem Ostalbkreis und der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis haben die großen Kreisstädte knapp 90 interessierte Damen und Herren über Berufe mit Kindern informiert. Jeweils in Ellwangen, Aalen und Schwäbisch Gmünd wurden die Ausbildung zur Kindertagespflegeperson des Ostalbkreises, der Direkteinstieg KITA der Agentur für Arbeit Aalen und das Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis vorgestellt.


Welche Möglichkeiten es gibt

Beim Landratsamt Ostalbkreis kann eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson absolviert werden. Liegen alle Voraussetzungen vor und wurden die ersten 50 Unterrichtseinheiten besucht, kann eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen betreuen. Tätigkeitsbegleitend werden dann weitere 250 Unterrichtseinheiten absolviert. Die Betreuungszeit kann der eigenen Familiensituation oder auf die Bedarfe der Eltern angepasst werden. Die Vergütung erfolgt pro Stunde und Kind. Bei verschiedenen Trägern ist auch eine Anstellung in Teilzeit oder Vollzeit möglich.


Der Direkteinstieg KITA ist für Menschen mit Berufs- und Lebenserfahrung gedacht, die sich eine neue berufliche Tätigkeit mit Kindern vorstellen können. In diesem Rahmen sind je nach Vorkenntnis verschiedene Abschlüsse möglich. Nach einem Jahr darf man in der Schulkindbetreuung tätig sein. Nach zwei Jahren ist der Abschluss zur Sozialpädagogischen Assistenz möglich oder nach weiteren sechs Monaten der Abschluss als Erzieher oder Erzieherin. Hervorzuheben ist, dass man während der Ausbildung einen Arbeitsvertrag mit einer Kinderbetreuungseinrichtung hat und so in Vollzeit monatlich ca. 2.830 Euro brutto verdient. So kann man die eigene Familie finanziell versorgen. Ebenso ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich.


Wer mir helfen kann

Unterstützung und Hilfe kann man an vielen Stellen erhalten. Beispielsweise bei der Kontaktstelle Frau und Beruf. Dort werden individuelle Beratungen für Frauen angeboten. Egal ob es um den Wiedereinstieg nach der Erziehungszeit geht, ob man Hilfe bei der Erstellung einer Bewerbung benötigt oder man einfach nicht weiß, an wen man sich mit seinem Berufswunsch wenden soll. Hier findet man Hilfe und wird an die richtige Stelle vermittelt. Weitere Ansprechpartner sind die Agentur für Arbeit Aalen oder das Jobcenter Ostalbkreis sowie kommunale Anlaufstellen.


„Wer einen Beruf mit Kindern ausüben will, findet den für sich passenden Einstieg und darf sich auf hervorragende berufliche Perspektiven freuen. Denn Fachkräfte sind gefragter denn je!“, so Landrat Dr. Joachim Bläse.


Kontakte

KITA Direkteinstieg der Agentur für Arbeit Aalen

Telefon: 07361 575-650

E-Mail: aalen.direkteinstieg-kita@arbeitsagentur.de


Kindertagespflege im Ostalbkreis

Telefon: 07361 503-1006

E-Mail: kindertagespflege@ostalbkreis.de

www.kindertagespflege-ostalbkreis.de


Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis

Telefon: 07361 503-2415

E-Mail: frau-beruf@ostalbkreis.de

von Andrea Stecker 14. April 2025
Alle Dienststellen der Landkreisverwaltung sind am Gründonnerstag, 17. April 2025 ab 16:00 Uhr geschlossen. Die Zulassungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd sind durchgehend von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr, die Zulassungsstelle Bopfingen ist von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und die Zulassungsstelle Ellwangen von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Führerscheinstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd haben von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Am Karfreitag (18. April) und am Ostermontag (21. April) bleiben alle Dienststellen geschlossen. Die Landkreisverwaltung ist ab Dienstag, 22. April 2024 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Wir wünschen Ihnen allen Frohe Ostern!
von Andrea Stecker 10. April 2025
"KinderKinder" ist die Zeitschrift für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen, sowie Kindertagespflegepersonen, für sicheres und gesundes Spielen mit praxisorientierten Beiträgen, Tipps und Arbeitsvorschlägen zum breiten Spektrum der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Es erscheint vier Mal im Jahr. Hier gelangen Sie zur aktuellen Online-Ausgabe 01/2025.
von Andrea Stecker 7. April 2025
1. Wann: Freitags, 9. Mai von 13-17 Uhr und 16. Mai von 13-17 Uhr (es müssen beide Teile besucht werden um eine Bescheinigung zu erhalten) Wo: Malteserzentrum Aalen, Gerokstraße 2, 73431 Aalen Kosten: 65€ Selbstzahler oder mit BG-Abrechnungsformular Veranstalter: Malteser Teilnehmerzahl: Mindestens 10 - höchstens 30 Personen Anmeldung ab sofort per Mail unter caroline.grandy@malteser.org 2. Wann: Samstag, 12.07.2025 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wo: Evang. Gemeindehaus Aalen, Friedhofstr. 5 Veranstalter: Arsenti Nazarenus (ehem. DRK) Kosten: 50 Euro vor Ort in bar zu bezahlen Anmeldung: https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=ehos
von Andrea Stecker 18. März 2025
Wer gerade kurzfristig auf Suche nach einem Betreuungsplatz in Aalen ist, hat jetzt Glück: Ab April ist im WichtelRaum in der Aalener Triumphstadt ein Vollzeitplatz frei. Die Betreuungszeit ist täglich von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich schnellstmöglich beim WichtelRaum . Telefonisch unter 017646621761 oder per Mail an wichtelraum@gmx.de
von Andrea Stecker 12. März 2025
Erster Termin am 29.04.2025
von Andrea Stecker 11. März 2025
Online Wahl läuft noch bis 12.März 20205!
von Andrea Stecker 10. März 2025
Landeszentrum für Ernährung lädt zum Beki-Fachtag ein
von Andrea Stecker 27. Februar 2025
Derzeit laufen die Anmeldefristen für die Betreuungsangebote in den jeweiligen Einrichtungen. Wir möchten Sie aus diesem Anlass auf folgendes aufmerksam machen, um spätere Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt: Kinder bis zum dritten Geburtstag haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ihnen als Eltern steht hier frei, welches Angebot Sie wählen. Für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt: Es besteht Anspruch ausschließlich auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Als Einrichtungen gelten Kindergärten, wie auch Ganztageskindergärten. Kindertagespflege kann nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17.00 Uhr/ Ende des Ganztageskindergartens. Der Ganztageskindergarten ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den Anmeldeterminen für das Kindergartenjahr) in einer bedarfsdeckenden Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung anmelden. D.h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Einrichtung. Für Schulkinder gilt: Die Betreuung in einer Schule mit einem Ganztagesangebot ist vorrangig. Als Einrichtungen gelten alle unter Schulaufsicht stehenden Angebote an der Schule (wie bspw. Hort, verlässliche Grundschule, Kernzeitenbetreuungen, Betreuungsbausteine, flexible Betreuungen an den Schulen…). Kindertagespflege kann hier nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17 Uhr/ Ende des maximalen Schulbetreuungsangebots. Das Schulangebot ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den entsprechenden Anmeldefristen) in einer bedarfsdeckenden Schule in zumutbarer Entfernung anmelden. D. h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Schule.
von Andrea Stecker 28. Januar 2025
Baden-Württemberg setzt einen weiteren wichtigen Meilenstein für die Stärkung der Mitbestimmung und Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern: Mit der Einführung des Landeselternbeirates Kindertagesbetreuung erhalten Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege betreut werden, erstmals eine eigene Stimme auf Landesebene. Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird. Im März findet dazu die Online-Wahl statt, dafür werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer heute schon Mitglied eines Elternbeirats oder Vorstandsmitglied eines Gesamtelternbeirats im Kita-Bereich ist oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lässt, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Elternvertretung auch für die Kindertagespflege Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung wird aus mindestens neun und höchstens 20 gewählten Mitgliedern bestehen. Erstmals können auch Eltern von Kindern in der Kindertagespflege zwei Vertreter:innen in den Landeselternbeirat wählen. Diese Elternvertreter:innen haben die Möglichkeit, sich aktiv in Diskussionen und Entscheidungsprozesse auf Landesebene einzubringen, Themen und Anliegen aus der Kindertagespflege zu vertreten und gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Landeselternbeirates die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung in Baden-Württemberg zu verbessern. „Die Einführung der Elternvertretung für die Kindertagespflege ist ein entscheidender Schritt, um die Bedeutung und Vielfalt dieser Betreuungsform sichtbarer zu machen und die Eltern aktiv in die Gestaltung einzubinden“, erklärt Jutta Funk, Leiterin des Geschäftsbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Ostalbkreis. Mehr Mitbestimmung für Eltern in der Kindertagespflege Die Kindertagespflege hat in Baden-Württemberg einen festen Platz im Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren. Durch kleine Gruppen, individuelle Betreuung und familiäre Strukturen bietet sie eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Kindertagesstätten. Umso bedeutender ist es, dass auch die Eltern von Kindern in der Kindertagespflege ihre Anliegen und Perspektiven in den politischen Diskurs einbringen können. Die neu geschaffene Elternvertretung soll eine Brücke zwischen Familien, Tagespflegepersonen und politischen Gremien schlagen. Zu den zentralen Aufgaben der Elternvertreter:innen gehören die Interessen der Eltern der in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kinder sowie die Interessen der Kinder zu vertreten und das Kultusministerium in allgemeinen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beraten. Wer kann kandidieren? Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung besteht aus neun bis 20 Mitgliedern. Wählbar sind in den Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Eltern und gewählte Vorstandsmitglieder der Gesamtelternbeiräte im Bereich der Kindertagesbetreuung. Auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden, können kandidieren. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die beiden Betreuungsformen (Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) erfolgt in separaten Wahlgängen. Wer Interesse an einer Kandidatur hat, kann sich bis zum 14. Februar 2025 unter folgendem Link melden: https://tinyurl.com/BWLEBK Wer darf wählen? Wahlberechtigt im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Elternbeiratsvorsitzende und Gesamtelternbeiratsvorsitzende oder deren jeweilige Stellvertretung. Jedem Elternbeirat und jedem Gesamtelternbeirat steht eine Stimme zu, die jeweils von der oder dem Vorsitzenden bzw. der Stellvertretung abgegeben werden kann. Im Bereich der Kindertagespflege sind Eltern eines in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kindes wahlberechtigt. Sind mehrere Personen aufgrund eines Kindes wahlberechtigt, üben diese das Wahlrecht mit einer Stimme gemeinsam aus. Durch die Betreuung mehrerer Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich die Stimmenanzahl der Eltern nicht. Möchten die Wahlberechtigten in Form einer Briefwahl an der Wahl teilnehmen, so sind die Wahlunterlagen bis zum 14. Februar 2025 beim Kultusministerium anzufordern. Wann ist die Wahl? Die Wahl des Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung findet als Online-Wahl im Zeitraum vom 6. bis 12. März 2025 statt. Wie wird gewählt? Wahlberechtige Personen bekommen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen bis 14. Februar beim Kultusministerium anfordern unter folgender Adresse: LEBK.bw@km.kv.bwl.de . Wer bis zum 25. Februar die Zugangsdaten oder die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat , wendet sich bis spätestens 3. März ebenfalls an LEBK.bw@km.kv.bwl.de . Im Überblick sehen Sie die wichtigen Termine der Wahl auf einen Blick: 17.01. - 14.02.2025 Anmeldung zur Kandidatur https://oft.kultus-bw.de/formular/5c8707165ebb42759a2b36d99f3da8b0 und bei Bedarf ggf. Beantragung der Briefwahl 25.02. - 03.03.2025 Mitteilung, dass Wahlberechtigte die Wahlunterlagen nicht erhalten haben 06.03. - 12.03.2025 Onlinewahl des LEBK 01.04.2025 Beginn der Amtszeit des LEBK (Dauer: Amtszeit 2 Jahre)
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