Es war einmal...
Andrea Stecker • 26. Februar 2022
Tauchen Sie ein in die Welt der Märchen

"Spieglein, Spieglein, an der Wand - wer ist die Schönste im ganzen Land?"
"Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen …
"Knusper, knusper Knäuschen, wer knabbert an meinem Häuschen?"
Diese Sprüche aus den berühmten Märchen der Gebrüder Grimm kennt sicherlich jeder von uns.
Märchen erzählt man sich seit vielen, vielen Jahren auf der ganzen Welt. Sie werden uns in der Kindheit von den Eltern und Großeltern erzählt und wir geben sie wiederum an unsere Kinder weiter.
Zum heutigen "Erzähl-ein-Märchen-Tag" haben wir Ihnen ein paar Tipps gesammelt, wie Sie mit Ihren Kindern und Tageskinder Märchen auf die moderne Art erleben können.
1. Die "2-Minuten-Märchen"
Wer regelmäßig die Sendung mit der Maus schaut, kennt sicherlich die zauberhaften "2-Minuten-Märchen". In aller Kürze werden klassische Märchenstoffe auf neue Weise zum Leben erweckt und sind so auch bereits für kleine Kinder interessant. Hier entlang zu einer Video-Sammlung
2. Maus-Spezial "Märchen"
In gewohnter Maus-Manier beleuchtet diese Spezial-Ausgabe das Thema Märchen von verschiedenen Seiten. Unter anderem erzählt eine echte Prinzessin, wie man das eigentlich macht - Prinzessin werden.
3. Märchen-Spaziergang
Auf dem Niederalfinger Skulpturenweg begegnen einem, neben den Muffigeln auch viele bekannte Märchengestalten und machen den Spazierweg so interessant für Kinder.
4. Märchen aus aller Welt
Au der Seite des Goethe-Instituts findet sich eine kleine, aber feine Sammlung mit schönen Märchen aus der ganzen Welt.
Und zum Schluss möchten wir Ihnen natürlich auch noch ein Märchen erzählen, dessen Ende uns immer ein wenig zum Schmunzeln bringt:
Der süße Brei
Ein Märchen der Gebrüder Grimm
Es war einmal ein armes, frommes Mädchen, das lebte mit seiner Mutter allein, und sie hatten nichts mehr zu essen. Da ging das Kind hinaus in den Wald, und begegnete ihm da eine alte Frau, die wußte seinen Jammer schon und schenkte ihm ein Töpfchen, zu dem sollt es sagen: "Töpfchen, koche," so kochte es guten, süßen Hirsebrei, und wenn es sagte: "Töpfchen, steh," so hörte es wieder auf zu kochen.
Das Mädchen brachte den Topf seiner Mutter heim, und nun waren sie ihrer Armut und ihres Hungers ledig und aßen süßen Brei, sooft sie wollten.
Auf eine Zeit war das Mädchen ausgegangen, da sprach die Mutter: "Töpfchen, koche," da kocht es, und sie ißt sich satt; nun will sie, daß das Töpfchen wieder aufhören soll, aber sie weiß das Wort nicht. Also kocht es fort, und der Brei steigt über den Rand hinaus und kocht immerzu, die Küche und das ganze Haus voll und das zweite Haus und dann die Straße, als wollt's die ganze Welt satt machen, und ist die größte Not, und kein Mensch weiß sich da zu helfen. Endlich, wie nur noch ein einziges Haus übrig ist, da kommt das Kind heim und spricht nur: "Töpfchen, steh," da steht es und hört auf zu kochen, und wer wieder in die Stadt wollte, der mußte sich durchessen.

Alle Dienststellen der Landkreisverwaltung sind am Gründonnerstag, 17. April 2025 ab 16:00 Uhr geschlossen. Die Zulassungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd sind durchgehend von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr, die Zulassungsstelle Bopfingen ist von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und die Zulassungsstelle Ellwangen von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Führerscheinstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd haben von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Am Karfreitag (18. April) und am Ostermontag (21. April) bleiben alle Dienststellen geschlossen. Die Landkreisverwaltung ist ab Dienstag, 22. April 2024 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Wir wünschen Ihnen allen Frohe Ostern!
"KinderKinder" ist die Zeitschrift für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen, sowie Kindertagespflegepersonen, für sicheres und gesundes Spielen mit praxisorientierten Beiträgen, Tipps und Arbeitsvorschlägen zum breiten Spektrum der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Es erscheint vier Mal im Jahr. Hier gelangen Sie zur aktuellen Online-Ausgabe 01/2025.

1. Wann: Freitags, 9. Mai von 13-17 Uhr und 16. Mai von 13-17 Uhr (es müssen beide Teile besucht werden um eine Bescheinigung zu erhalten) Wo: Malteserzentrum Aalen, Gerokstraße 2, 73431 Aalen Kosten: 65€ Selbstzahler oder mit BG-Abrechnungsformular Veranstalter: Malteser Teilnehmerzahl: Mindestens 10 - höchstens 30 Personen Anmeldung ab sofort per Mail unter caroline.grandy@malteser.org 2. Wann: Samstag, 12.07.2025 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wo: Evang. Gemeindehaus Aalen, Friedhofstr. 5 Veranstalter: Arsenti Nazarenus (ehem. DRK) Kosten: 50 Euro vor Ort in bar zu bezahlen Anmeldung: https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=ehos

Wer gerade kurzfristig auf Suche nach einem Betreuungsplatz in Aalen ist, hat jetzt Glück: Ab April ist im WichtelRaum in der Aalener Triumphstadt ein Vollzeitplatz frei. Die Betreuungszeit ist täglich von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich schnellstmöglich beim WichtelRaum . Telefonisch unter 017646621761 oder per Mail an wichtelraum@gmx.de

Derzeit laufen die Anmeldefristen für die Betreuungsangebote in den jeweiligen Einrichtungen. Wir möchten Sie aus diesem Anlass auf folgendes aufmerksam machen, um spätere Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt: Kinder bis zum dritten Geburtstag haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ihnen als Eltern steht hier frei, welches Angebot Sie wählen. Für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt: Es besteht Anspruch ausschließlich auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Als Einrichtungen gelten Kindergärten, wie auch Ganztageskindergärten. Kindertagespflege kann nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17.00 Uhr/ Ende des Ganztageskindergartens. Der Ganztageskindergarten ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den Anmeldeterminen für das Kindergartenjahr) in einer bedarfsdeckenden Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung anmelden. D.h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Einrichtung. Für Schulkinder gilt: Die Betreuung in einer Schule mit einem Ganztagesangebot ist vorrangig. Als Einrichtungen gelten alle unter Schulaufsicht stehenden Angebote an der Schule (wie bspw. Hort, verlässliche Grundschule, Kernzeitenbetreuungen, Betreuungsbausteine, flexible Betreuungen an den Schulen…). Kindertagespflege kann hier nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17 Uhr/ Ende des maximalen Schulbetreuungsangebots. Das Schulangebot ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den entsprechenden Anmeldefristen) in einer bedarfsdeckenden Schule in zumutbarer Entfernung anmelden. D. h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Schule.

Baden-Württemberg setzt einen weiteren wichtigen Meilenstein für die Stärkung der Mitbestimmung und Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern: Mit der Einführung des Landeselternbeirates Kindertagesbetreuung erhalten Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege betreut werden, erstmals eine eigene Stimme auf Landesebene. Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird. Im März findet dazu die Online-Wahl statt, dafür werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer heute schon Mitglied eines Elternbeirats oder Vorstandsmitglied eines Gesamtelternbeirats im Kita-Bereich ist oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lässt, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Elternvertretung auch für die Kindertagespflege Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung wird aus mindestens neun und höchstens 20 gewählten Mitgliedern bestehen. Erstmals können auch Eltern von Kindern in der Kindertagespflege zwei Vertreter:innen in den Landeselternbeirat wählen. Diese Elternvertreter:innen haben die Möglichkeit, sich aktiv in Diskussionen und Entscheidungsprozesse auf Landesebene einzubringen, Themen und Anliegen aus der Kindertagespflege zu vertreten und gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Landeselternbeirates die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung in Baden-Württemberg zu verbessern. „Die Einführung der Elternvertretung für die Kindertagespflege ist ein entscheidender Schritt, um die Bedeutung und Vielfalt dieser Betreuungsform sichtbarer zu machen und die Eltern aktiv in die Gestaltung einzubinden“, erklärt Jutta Funk, Leiterin des Geschäftsbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Ostalbkreis. Mehr Mitbestimmung für Eltern in der Kindertagespflege Die Kindertagespflege hat in Baden-Württemberg einen festen Platz im Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren. Durch kleine Gruppen, individuelle Betreuung und familiäre Strukturen bietet sie eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Kindertagesstätten. Umso bedeutender ist es, dass auch die Eltern von Kindern in der Kindertagespflege ihre Anliegen und Perspektiven in den politischen Diskurs einbringen können. Die neu geschaffene Elternvertretung soll eine Brücke zwischen Familien, Tagespflegepersonen und politischen Gremien schlagen. Zu den zentralen Aufgaben der Elternvertreter:innen gehören die Interessen der Eltern der in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kinder sowie die Interessen der Kinder zu vertreten und das Kultusministerium in allgemeinen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beraten. Wer kann kandidieren? Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung besteht aus neun bis 20 Mitgliedern. Wählbar sind in den Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Eltern und gewählte Vorstandsmitglieder der Gesamtelternbeiräte im Bereich der Kindertagesbetreuung. Auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden, können kandidieren. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die beiden Betreuungsformen (Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) erfolgt in separaten Wahlgängen. Wer Interesse an einer Kandidatur hat, kann sich bis zum 14. Februar 2025 unter folgendem Link melden: https://tinyurl.com/BWLEBK Wer darf wählen? Wahlberechtigt im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Elternbeiratsvorsitzende und Gesamtelternbeiratsvorsitzende oder deren jeweilige Stellvertretung. Jedem Elternbeirat und jedem Gesamtelternbeirat steht eine Stimme zu, die jeweils von der oder dem Vorsitzenden bzw. der Stellvertretung abgegeben werden kann. Im Bereich der Kindertagespflege sind Eltern eines in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kindes wahlberechtigt. Sind mehrere Personen aufgrund eines Kindes wahlberechtigt, üben diese das Wahlrecht mit einer Stimme gemeinsam aus. Durch die Betreuung mehrerer Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich die Stimmenanzahl der Eltern nicht. Möchten die Wahlberechtigten in Form einer Briefwahl an der Wahl teilnehmen, so sind die Wahlunterlagen bis zum 14. Februar 2025 beim Kultusministerium anzufordern. Wann ist die Wahl? Die Wahl des Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung findet als Online-Wahl im Zeitraum vom 6. bis 12. März 2025 statt. Wie wird gewählt? Wahlberechtige Personen bekommen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen bis 14. Februar beim Kultusministerium anfordern unter folgender Adresse: LEBK.bw@km.kv.bwl.de . Wer bis zum 25. Februar die Zugangsdaten oder die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat , wendet sich bis spätestens 3. März ebenfalls an LEBK.bw@km.kv.bwl.de . Im Überblick sehen Sie die wichtigen Termine der Wahl auf einen Blick: 17.01. - 14.02.2025 Anmeldung zur Kandidatur https://oft.kultus-bw.de/formular/5c8707165ebb42759a2b36d99f3da8b0 und bei Bedarf ggf. Beantragung der Briefwahl 25.02. - 03.03.2025 Mitteilung, dass Wahlberechtigte die Wahlunterlagen nicht erhalten haben 06.03. - 12.03.2025 Onlinewahl des LEBK 01.04.2025 Beginn der Amtszeit des LEBK (Dauer: Amtszeit 2 Jahre)