Gesunde Nutella-Alternative selber machen

Andrea Stecker • 5. Februar 2022

Ein Rezept zum Welt-Nutella-Tag

Kinder lieben Nutella! 
Nur leider ist der süße Brotaufstrich weder sehr gesund, noch sehr nachhaltig.
Warum das so ist, zeigt ein Poster der Verbraucherzentrale Hamburg sehr eindrücklich. 100g Nutella besteht zu mehr als der Hälfte aus reinem Zucker, nämlich 56,3g - in Würfelzucker umgerechnet entspricht das 19 Stück! Der zweite große Bestandteil der Nuss-Nougat-Creme ist Palmöl, für dessen Anbau Regenwald gerodet wird. Um die Umwelt und die Kinderzähne zu schützen, sollte Nutella also nicht oder nur sehr selten auf den Frühstückstisch gestellt werden.
Zum Welt-Nutella-Tag haben wir hier ein Rezept für Sie, mit dem Sie eine gesunde Nutella-Alternative selbst machen können:

Zutaten
400 Gramm Haselnüsse
2 Prisen Salz
5 Esslöffel Kokosöl oder eine andere neutrale Sorte
3 Esslöffel Kakao
1/2 Teelöffel Vanillemark (optional)
6 Esslöffel Süßungsmittel (grobe Angabe!): z.B. Puderzucker oder Xylit, auch Honig, Ahornsirup oder Agavendicksaft ist möglich

Zubereitung
Backofen auf 170 Grad Ober- und Unterhitze vorheizen. Die Nüsse oder Mandeln auf ein mit Backpapier belegtes Blech geben und etwa 8 bis 10 Minuten rösten. Vorsicht, gegen Ende gut aufpassen, die Nüsse können schnell schwarz werden!
Geröstete Nüsse in einen guten Food Processor oder Küchenhäcksler geben und ganz fein zu einer Paste vermahlen. Alle weiteren Zutaten zugeben und miteinander verrühren bzw. pürieren.
Schoko-Nuss-Creme in vorbereitete saubere Gläser mit Deckel füllen und im Kühlschrank aufbewahren.

Anmerkungen
Das Nutella wird nussig und aromatisch. Wer es schokoladiger mag, rührt zusätzlich 50g geschmolzene, leicht abgekühlte Schokolade unter. Dann benötigt ihr weniger Kakao und Süßungsmittel. Die Creme wird im Kühlschrank recht fest.

von Andrea Stecker 14. April 2025
Alle Dienststellen der Landkreisverwaltung sind am Gründonnerstag, 17. April 2025 ab 16:00 Uhr geschlossen. Die Zulassungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd sind durchgehend von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr, die Zulassungsstelle Bopfingen ist von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und die Zulassungsstelle Ellwangen von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Führerscheinstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd haben von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr geöffnet. Am Karfreitag (18. April) und am Ostermontag (21. April) bleiben alle Dienststellen geschlossen. Die Landkreisverwaltung ist ab Dienstag, 22. April 2024 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Wir wünschen Ihnen allen Frohe Ostern!
von Andrea Stecker 10. April 2025
"KinderKinder" ist die Zeitschrift für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen, sowie Kindertagespflegepersonen, für sicheres und gesundes Spielen mit praxisorientierten Beiträgen, Tipps und Arbeitsvorschlägen zum breiten Spektrum der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung. Es erscheint vier Mal im Jahr. Hier gelangen Sie zur aktuellen Online-Ausgabe 01/2025.
von Andrea Stecker 7. April 2025
1. Wann: Freitags, 9. Mai von 13-17 Uhr und 16. Mai von 13-17 Uhr (es müssen beide Teile besucht werden um eine Bescheinigung zu erhalten) Wo: Malteserzentrum Aalen, Gerokstraße 2, 73431 Aalen Kosten: 65€ Selbstzahler oder mit BG-Abrechnungsformular Veranstalter: Malteser Teilnehmerzahl: Mindestens 10 - höchstens 30 Personen Anmeldung ab sofort per Mail unter caroline.grandy@malteser.org 2. Wann: Samstag, 12.07.2025 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wo: Evang. Gemeindehaus Aalen, Friedhofstr. 5 Veranstalter: Arsenti Nazarenus (ehem. DRK) Kosten: 50 Euro vor Ort in bar zu bezahlen Anmeldung: https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=ehos
von Andrea Stecker 18. März 2025
Wer gerade kurzfristig auf Suche nach einem Betreuungsplatz in Aalen ist, hat jetzt Glück: Ab April ist im WichtelRaum in der Aalener Triumphstadt ein Vollzeitplatz frei. Die Betreuungszeit ist täglich von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich schnellstmöglich beim WichtelRaum . Telefonisch unter 017646621761 oder per Mail an wichtelraum@gmx.de
von Andrea Stecker 12. März 2025
Erster Termin am 29.04.2025
von Andrea Stecker 11. März 2025
Online Wahl läuft noch bis 12.März 20205!
von Andrea Stecker 10. März 2025
Landeszentrum für Ernährung lädt zum Beki-Fachtag ein
von Andrea Stecker 27. Februar 2025
Derzeit laufen die Anmeldefristen für die Betreuungsangebote in den jeweiligen Einrichtungen. Wir möchten Sie aus diesem Anlass auf folgendes aufmerksam machen, um spätere Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt: Kinder bis zum dritten Geburtstag haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ihnen als Eltern steht hier frei, welches Angebot Sie wählen. Für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt: Es besteht Anspruch ausschließlich auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Als Einrichtungen gelten Kindergärten, wie auch Ganztageskindergärten. Kindertagespflege kann nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17.00 Uhr/ Ende des Ganztageskindergartens. Der Ganztageskindergarten ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den Anmeldeterminen für das Kindergartenjahr) in einer bedarfsdeckenden Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung anmelden. D.h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Einrichtung. Für Schulkinder gilt: Die Betreuung in einer Schule mit einem Ganztagesangebot ist vorrangig. Als Einrichtungen gelten alle unter Schulaufsicht stehenden Angebote an der Schule (wie bspw. Hort, verlässliche Grundschule, Kernzeitenbetreuungen, Betreuungsbausteine, flexible Betreuungen an den Schulen…). Kindertagespflege kann hier nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17 Uhr/ Ende des maximalen Schulbetreuungsangebots. Das Schulangebot ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den entsprechenden Anmeldefristen) in einer bedarfsdeckenden Schule in zumutbarer Entfernung anmelden. D. h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Schule.
von Andrea Stecker 28. Januar 2025
Baden-Württemberg setzt einen weiteren wichtigen Meilenstein für die Stärkung der Mitbestimmung und Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern: Mit der Einführung des Landeselternbeirates Kindertagesbetreuung erhalten Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege betreut werden, erstmals eine eigene Stimme auf Landesebene. Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird. Im März findet dazu die Online-Wahl statt, dafür werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer heute schon Mitglied eines Elternbeirats oder Vorstandsmitglied eines Gesamtelternbeirats im Kita-Bereich ist oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lässt, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Elternvertretung auch für die Kindertagespflege Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung wird aus mindestens neun und höchstens 20 gewählten Mitgliedern bestehen. Erstmals können auch Eltern von Kindern in der Kindertagespflege zwei Vertreter:innen in den Landeselternbeirat wählen. Diese Elternvertreter:innen haben die Möglichkeit, sich aktiv in Diskussionen und Entscheidungsprozesse auf Landesebene einzubringen, Themen und Anliegen aus der Kindertagespflege zu vertreten und gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Landeselternbeirates die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung in Baden-Württemberg zu verbessern. „Die Einführung der Elternvertretung für die Kindertagespflege ist ein entscheidender Schritt, um die Bedeutung und Vielfalt dieser Betreuungsform sichtbarer zu machen und die Eltern aktiv in die Gestaltung einzubinden“, erklärt Jutta Funk, Leiterin des Geschäftsbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Ostalbkreis. Mehr Mitbestimmung für Eltern in der Kindertagespflege Die Kindertagespflege hat in Baden-Württemberg einen festen Platz im Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren. Durch kleine Gruppen, individuelle Betreuung und familiäre Strukturen bietet sie eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Kindertagesstätten. Umso bedeutender ist es, dass auch die Eltern von Kindern in der Kindertagespflege ihre Anliegen und Perspektiven in den politischen Diskurs einbringen können. Die neu geschaffene Elternvertretung soll eine Brücke zwischen Familien, Tagespflegepersonen und politischen Gremien schlagen. Zu den zentralen Aufgaben der Elternvertreter:innen gehören die Interessen der Eltern der in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kinder sowie die Interessen der Kinder zu vertreten und das Kultusministerium in allgemeinen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beraten. Wer kann kandidieren? Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung besteht aus neun bis 20 Mitgliedern. Wählbar sind in den Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Eltern und gewählte Vorstandsmitglieder der Gesamtelternbeiräte im Bereich der Kindertagesbetreuung. Auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden, können kandidieren. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die beiden Betreuungsformen (Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) erfolgt in separaten Wahlgängen. Wer Interesse an einer Kandidatur hat, kann sich bis zum 14. Februar 2025 unter folgendem Link melden: https://tinyurl.com/BWLEBK Wer darf wählen? Wahlberechtigt im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Elternbeiratsvorsitzende und Gesamtelternbeiratsvorsitzende oder deren jeweilige Stellvertretung. Jedem Elternbeirat und jedem Gesamtelternbeirat steht eine Stimme zu, die jeweils von der oder dem Vorsitzenden bzw. der Stellvertretung abgegeben werden kann. Im Bereich der Kindertagespflege sind Eltern eines in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kindes wahlberechtigt. Sind mehrere Personen aufgrund eines Kindes wahlberechtigt, üben diese das Wahlrecht mit einer Stimme gemeinsam aus. Durch die Betreuung mehrerer Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich die Stimmenanzahl der Eltern nicht. Möchten die Wahlberechtigten in Form einer Briefwahl an der Wahl teilnehmen, so sind die Wahlunterlagen bis zum 14. Februar 2025 beim Kultusministerium anzufordern. Wann ist die Wahl? Die Wahl des Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung findet als Online-Wahl im Zeitraum vom 6. bis 12. März 2025 statt. Wie wird gewählt? Wahlberechtige Personen bekommen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen bis 14. Februar beim Kultusministerium anfordern unter folgender Adresse: LEBK.bw@km.kv.bwl.de . Wer bis zum 25. Februar die Zugangsdaten oder die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat , wendet sich bis spätestens 3. März ebenfalls an LEBK.bw@km.kv.bwl.de . Im Überblick sehen Sie die wichtigen Termine der Wahl auf einen Blick: 17.01. - 14.02.2025 Anmeldung zur Kandidatur https://oft.kultus-bw.de/formular/5c8707165ebb42759a2b36d99f3da8b0 und bei Bedarf ggf. Beantragung der Briefwahl 25.02. - 03.03.2025 Mitteilung, dass Wahlberechtigte die Wahlunterlagen nicht erhalten haben 06.03. - 12.03.2025 Onlinewahl des LEBK 01.04.2025 Beginn der Amtszeit des LEBK (Dauer: Amtszeit 2 Jahre)
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