Kindertagespflege im Ostalbkreis - wer ist das eigentlich?

Andrea Stecker • 8. Mai 2023

Auftakt zur Aktionswoche Kindertagespflege

Wusstest du, dass es im Ostalbkreis 150 Tageseltern gibt, die zusammen insgesamt 523 Kinder betreuen?

Viele machen das bei sich zu Hause, andere haben sich zu zweit zusammengetan und extra Betreuungsräume eingerichtet. Manche kommen auch zu den Eltern nach Hause.

Zurzeit besuchen außerdem 43 Personen die verschiedenen Qualifizierungskurse für Kindertagespflegepersonen, entweder um künftig selbst als Tageseltern aktiv zu werden oder um sich weiterzubilden.

Dazu kommt im Landratsamt nochmal ein Team 25 von Sozial- und Kindheitspädagoginnen, Bildungswissenschaftlern, Sachbearbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern, die dafür zuständig sind, neue Kindertagespflegepersonen zu qualifizieren und aktive Tageseltern bei ihrer Arbeit zu unterstützen, aber auch passende Betreuungsangebote für Eltern zu finden.

Die Kindertagespflege in unserem Landkreis ist also ein wirklich großer und vielfältiger Bereich und leistet einen wichtigen Beitrag für die Kinderbetreuungslandschaft.

Anlässlich der Aktionswoche Kindertagespflege möchten wir euch die Gelegenheit geben, die Kindertagespflege des Ostalbkreises genauer kennenzulernen.

Dazu stellen wir euch diese Woche jeden Tag einen anderen Bereich der Kindertagespflege vor: eine Tagesmutter, die seit über 20 Jahren ganz klassisch bei sich zu Hause betreut, das Team der Fachberatung, einen TapZ (Kindertagespflege im Zusammenschluss) von zwei selbständigen Kindertagespflegepersonen, unser Qualifizierungsteam und eine Kursteilnehmerin.

Also schaut morgen unbedingt wieder rein!


In der Zwischenheit erfahren Eltern hier alles über die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson, die Vermittlung und die Kosten.

Wer gerne selbst als Kindertagespflegeperson aktiv werden möchte, erfährt hier alles die Voraussetzungen und den Ablauf der Qualifizierung und kann sich hier zu einer unserer Informationsveranstaltungen anmelden.

Sie sind Bürgermeister, Firmenchef oder sitzen im Stadtrat? Dann informieren Sie sich gerne hier darüber,  wie die Kindertagespflege ihre Stadt, Gemeinde oder ihr Unternehmen noch attraktiver machen kann.


#GutBetreutInKindertagespflege  #GutBetreutImOstalbkreis

von Andrea Stecker 18. März 2025
Wer gerade kurzfristig auf Suche nach einem Betreuungsplatz in Aalen ist, hat jetzt Glück: Ab April ist im WichtelRaum in der Aalener Triumphstadt ein Vollzeitplatz frei. Die Betreuungszeit ist täglich von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich schnellstmöglich beim WichtelRaum . Telefonisch unter 017646621761 oder per Mail an wichtelraum@gmx.de
von Andrea Stecker 12. März 2025
Erster Termin am 29.04.2025
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Online Wahl läuft noch bis 12.März 20205!
von Andrea Stecker 10. März 2025
Landeszentrum für Ernährung lädt zum Beki-Fachtag ein
von Andrea Stecker 27. Februar 2025
Derzeit laufen die Anmeldefristen für die Betreuungsangebote in den jeweiligen Einrichtungen. Wir möchten Sie aus diesem Anlass auf folgendes aufmerksam machen, um spätere Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse zu vermeiden. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt: Kinder bis zum dritten Geburtstag haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Ihnen als Eltern steht hier frei, welches Angebot Sie wählen. Für Kinder ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt gilt: Es besteht Anspruch ausschließlich auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Als Einrichtungen gelten Kindergärten, wie auch Ganztageskindergärten. Kindertagespflege kann nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17.00 Uhr/ Ende des Ganztageskindergartens. Der Ganztageskindergarten ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den Anmeldeterminen für das Kindergartenjahr) in einer bedarfsdeckenden Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung anmelden. D.h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Einrichtung. Für Schulkinder gilt: Die Betreuung in einer Schule mit einem Ganztagesangebot ist vorrangig. Als Einrichtungen gelten alle unter Schulaufsicht stehenden Angebote an der Schule (wie bspw. Hort, verlässliche Grundschule, Kernzeitenbetreuungen, Betreuungsbausteine, flexible Betreuungen an den Schulen…). Kindertagespflege kann hier nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf gewährt werden. Ein „besonderer Bedarf“ wäre bspw. Erwerbstätigkeit nach 17 Uhr/ Ende des maximalen Schulbetreuungsangebots. Das Schulangebot ist vorrangig vor der Tagespflege. Sie müssen deshalb Ihr Kind rechtzeitig (6 Monate im Voraus, bzw. zu den entsprechenden Anmeldefristen) in einer bedarfsdeckenden Schule in zumutbarer Entfernung anmelden. D. h. es handelt sich dann ggfs. nicht um die nächstgelegene oder gewünschte Schule.
von Andrea Stecker 28. Januar 2025
Baden-Württemberg setzt einen weiteren wichtigen Meilenstein für die Stärkung der Mitbestimmung und Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern: Mit der Einführung des Landeselternbeirates Kindertagesbetreuung erhalten Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege betreut werden, erstmals eine eigene Stimme auf Landesebene. Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird. Im März findet dazu die Online-Wahl statt, dafür werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer heute schon Mitglied eines Elternbeirats oder Vorstandsmitglied eines Gesamtelternbeirats im Kita-Bereich ist oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lässt, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Elternvertretung auch für die Kindertagespflege Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung wird aus mindestens neun und höchstens 20 gewählten Mitgliedern bestehen. Erstmals können auch Eltern von Kindern in der Kindertagespflege zwei Vertreter:innen in den Landeselternbeirat wählen. Diese Elternvertreter:innen haben die Möglichkeit, sich aktiv in Diskussionen und Entscheidungsprozesse auf Landesebene einzubringen, Themen und Anliegen aus der Kindertagespflege zu vertreten und gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Landeselternbeirates die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung in Baden-Württemberg zu verbessern. „Die Einführung der Elternvertretung für die Kindertagespflege ist ein entscheidender Schritt, um die Bedeutung und Vielfalt dieser Betreuungsform sichtbarer zu machen und die Eltern aktiv in die Gestaltung einzubinden“, erklärt Jutta Funk, Leiterin des Geschäftsbereich Jugend und Familie beim Landratsamt Ostalbkreis. Mehr Mitbestimmung für Eltern in der Kindertagespflege Die Kindertagespflege hat in Baden-Württemberg einen festen Platz im Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren. Durch kleine Gruppen, individuelle Betreuung und familiäre Strukturen bietet sie eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Kindertagesstätten. Umso bedeutender ist es, dass auch die Eltern von Kindern in der Kindertagespflege ihre Anliegen und Perspektiven in den politischen Diskurs einbringen können. Die neu geschaffene Elternvertretung soll eine Brücke zwischen Familien, Tagespflegepersonen und politischen Gremien schlagen. Zu den zentralen Aufgaben der Elternvertreter:innen gehören die Interessen der Eltern der in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kinder sowie die Interessen der Kinder zu vertreten und das Kultusministerium in allgemeinen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beraten. Wer kann kandidieren? Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung besteht aus neun bis 20 Mitgliedern. Wählbar sind in den Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Eltern und gewählte Vorstandsmitglieder der Gesamtelternbeiräte im Bereich der Kindertagesbetreuung. Auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden, können kandidieren. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die beiden Betreuungsformen (Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) erfolgt in separaten Wahlgängen. Wer Interesse an einer Kandidatur hat, kann sich bis zum 14. Februar 2025 unter folgendem Link melden: https://tinyurl.com/BWLEBK Wer darf wählen? Wahlberechtigt im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Elternbeiratsvorsitzende und Gesamtelternbeiratsvorsitzende oder deren jeweilige Stellvertretung. Jedem Elternbeirat und jedem Gesamtelternbeirat steht eine Stimme zu, die jeweils von der oder dem Vorsitzenden bzw. der Stellvertretung abgegeben werden kann. Im Bereich der Kindertagespflege sind Eltern eines in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kindes wahlberechtigt. Sind mehrere Personen aufgrund eines Kindes wahlberechtigt, üben diese das Wahlrecht mit einer Stimme gemeinsam aus. Durch die Betreuung mehrerer Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich die Stimmenanzahl der Eltern nicht. Möchten die Wahlberechtigten in Form einer Briefwahl an der Wahl teilnehmen, so sind die Wahlunterlagen bis zum 14. Februar 2025 beim Kultusministerium anzufordern. Wann ist die Wahl? Die Wahl des Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung findet als Online-Wahl im Zeitraum vom 6. bis 12. März 2025 statt. Wie wird gewählt? Wahlberechtige Personen bekommen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen bis 14. Februar beim Kultusministerium anfordern unter folgender Adresse: LEBK.bw@km.kv.bwl.de . Wer bis zum 25. Februar die Zugangsdaten oder die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat , wendet sich bis spätestens 3. März ebenfalls an LEBK.bw@km.kv.bwl.de . Im Überblick sehen Sie die wichtigen Termine der Wahl auf einen Blick: 17.01. - 14.02.2025 Anmeldung zur Kandidatur https://oft.kultus-bw.de/formular/5c8707165ebb42759a2b36d99f3da8b0 und bei Bedarf ggf. Beantragung der Briefwahl 25.02. - 03.03.2025 Mitteilung, dass Wahlberechtigte die Wahlunterlagen nicht erhalten haben 06.03. - 12.03.2025 Onlinewahl des LEBK 01.04.2025 Beginn der Amtszeit des LEBK (Dauer: Amtszeit 2 Jahre)
von Andrea Stecker 18. Dezember 2024
Liebe Tageseltern, liebe Eltern, wir möchten das bevorstehende Weihnachtsfest zum Anlass nehmen, um uns bei Ihnen zu bedanken. DANKE, dass Sie als Tageseltern auch in diesem Jahr wieder unermüdlichen Einsatz gezeigt haben. DANKE an Sie als Eltern für Ihr Vertrauen in die Kindertagespflege. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie fröhliche Weihnachtstage und ein neues, erfolgreiches Jahr voller positiver Erlebnisse. Kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr! Herzliche Grüße Ihr Team der Kindertagespflege im Ostalbkreis
von Andrea Stecker 17. Dezember 2024
Am „Tag der Kindertagespflege“ dreht sich auf der didacta in Stuttgart alles um das Motto „Demokratie beginnt bei den Jüngsten – Bildung stärken, Demokratie fördern“ . Es erwarten Sie fachliche Impulse durch spannende Vorträge sowie Raum für Austausch und Inspiration. Dabei rückt die Rolle der Kindertagespflege für eine demokratische Gesellschaft in den Fokus. Im Vortrag "Mitbestimmen von Anfang an" zeigt Dr. Teresa Lehmann (Bundesverband für Kindertagespflege) wie Partizipation von Kindern bis drei Jahre in der Kindertagespflege gelingen kann. Im zweiten Vortrag geht Judith Brehmer (Dipl-Päd, Händigkeitsberaterin) auf das Thema Links- und Rechtshändigkeit ein. Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 4 Unterrichtseinheiten (UE), die natürlich bei uns angerechnet werden kann. Eine Anmeldung ist notwendig (über den Button unten). Die Teilnahmegebühr beträgt 10 €, zusätzlich ist ein Ticket für die didacta notwendig.
von Andrea Stecker 11. Dezember 2024
Praxisbegleitende Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen
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